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8 von 10 Tarifbeschäftigten erhielten bis Ende 2024 eine Inflationsausgleichsprämie

    8 von 10 Tarifbeschäftigten erhielten bis Ende 2024 eine Inflationsausgleichsprämie

    Mehr als acht von zehn Tarifbeschäftigten in Deutschland – genau genommen 86,3 % – kommen zwischen Oktober 2022 und Dezember 2024 in den Genuss einer Inflationsausgleichsprämie. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Statistik der Tarifverdienste mitteilt, beläuft sich der durchschnittliche Auszahlbetrag pro Person auf 2 680 Euro. Das Besondere an dieser Sonderzahlung: Sie ist steuerfrei und kann bis zu einer Summe von 3 000 Euro gewährt werden. Die Regelung ergibt sich aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung, das darauf abzielt, die Auswirkungen der Energiekrise zu mildern. Entscheidend ist hierbei, dass tariflich vereinbarte Beträge je nach konkreter Vereinbarung entweder in Teilbeträgen oder als einmalige Zahlung ausgeschüttet werden können.

    Wenn Sie sich die verschiedenen Branchen genauer anschauen, zeigt sich ein deutliches Gefälle. Im Baugewerbe fiel die Inflationsausgleichsprämie mit durchschnittlich 1 103 Euro am niedrigsten aus. Im Handel lag der Wert bei 1 419 Euro. Auf der anderen Seite des Spektrums finden sich gleich mehrere Wirtschaftsbereiche, in denen die Prämie auf den Maximalwert von 3 000 Euro veranschlagt wurde, darunter die Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung. Ebenfalls überdurchschnittlich hohe Beträge wurden in den Bereichen Kunst, Unterhaltung und Erholung (2 976 Euro) sowie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung (2 942 Euro) tariflich geregelt.

    Dennoch sind nicht nur die Höhen der Prämienzahlungen unterschiedlich, sondern auch die Anteile der Beschäftigten, die tatsächlich von den Regelungen profitieren. So gibt es Branchen, in denen nahezu alle Tarifbeschäftigten darauf Anspruch haben: Im Wirtschaftsabschnitt Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung sind es 100 %. Nahezu genauso hoch ist der Anteil in Erziehung und Unterricht (99,3 %), gefolgt von Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (98,3 %) und Verarbeitendem Gewerbe (97,7 %). Im Gegensatz dazu erhalten nur 11,6 % der Tarifbeschäftigten im Gastgewerbe eine solche Prämie; ein ähnlich niedriger Anteil ergibt sich für die Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen (12,2 %).

    Die Grundlagen für die Auswertungen zur tariflich festgelegten Inflationsausgleichsprämie stammen aus den Lohn-, Gehalts- und Entgelttarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen, die in der Tarifdatenbank des Statistischen Bundesamtes vorliegen. Diese Verträge werden regelmäßig für die Berechnung der Tarifindizes ausgewertet. Wenn Sie sich fragen, wie der durchschnittliche Auszahlbetrag berechnet wird: Hier berücksichtigt Destatis lediglich jene Verträge, in denen eine Inflationsausgleichsprämie tatsächlich verankert ist. Für jeden Wirtschaftszweig wird dann ein gewichteter Durchschnitt über alle erfassten Tarifverträge gebildet.

    Sollten Sie weitere Informationen benötigen, finden Sie auf der Themenseite „Tarifverdienste, Arbeitskosten“ im Online-Angebot des Statistischen Bundesamtes umfangreiche Tabellen. Diese geben einen noch detaillierteren Einblick in die Höhe der Prämienzahlungen und deren regionale Verteilung. Damit ergänzt das Statistische Bundesamt seine Statistik rund um die Tarifverdienste und zeigt eindrücklich, dass die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie ein zentrales Instrument der Entlastung für viele Tarifbeschäftigte in Deutschland darstellt.

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